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Änderung der Verordnung zur gemeinsamen Versteuerung mehrerer Pensionen (2006) Verordnung vom 7/6/2006
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Bundesministerium für Finanzen7/6/2006XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erweitert die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen: Sie streicht den Hinweis auf Unfallversorgungsbezüge, fügt Pensionskassen‑ und Kollektivversicherungs‑Bezüge als steuerpflichtige Einkünfte hinzu, klärt, welche Stelle die Steuer einbehält, und legt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2007 fest.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut „und Bezüge aus einer Unfallversorgung“ wird gestrichen, sodass diese Einnahmeart nicht mehr ausdrücklich vom Steuerabzug ausgenommen ist.
  • Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen sowie aus betrieblichen Kollektivversicherungen (nach § 18f VAG) werden ausdrücklich als steuerpflichtige Einkünfte definiert.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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