Änderung der Verordnung zur gemeinsamen Versteuerung mehrerer Pensionen (2006) Verordnung vom 7/6/2006
Bundesministerium für Finanzen7/6/2006XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erweitert die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen: Sie streicht den Hinweis auf Unfallversorgungsbezüge, fügt Pensionskassen‑ und Kollektivversicherungs‑Bezüge als steuerpflichtige Einkünfte hinzu, klärt, welche Stelle die Steuer einbehält, und legt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2007 fest.Schwerpunkte
- Der Wortlaut „und Bezüge aus einer Unfallversorgung“ wird gestrichen, sodass diese Einnahmeart nicht mehr ausdrücklich vom Steuerabzug ausgenommen ist.
- Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen sowie aus betrieblichen Kollektivversicherungen (nach § 18f VAG) werden ausdrücklich als steuerpflichtige Einkünfte definiert.
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