Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt mehrere Lehrpläne für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik um neue Absätze, die zusätzliche Lehrverpflichtungsgruppen festlegen, und fügt Fußnoten mit einheitlichen Einstufungskriterien für Unterrichtsgegenstände ein. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2006.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/10/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt mehrere Lehrpläne für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik um neue Absätze, die zusätzliche Lehrverpflichtungsgruppen festlegen, und fügt Fußnoten mit einheitlichen Einstufungskriterien für Unterrichtsgegenstände ein. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2006.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Abs. 7) wird im Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik eingefügt und definiert eine zusätzliche Lehrverpflichtungsgruppe.
- Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik wird um einen neuen Absatz (Abs. 5) ergänzt, der ebenfalls eine neue Lehrverpflichtungsgruppe festlegt.
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