Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/11/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 11. Juli 2006 legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die durchschnittlichen Erträge von Energiepflanzen und anderen nachwachsenden Rohstoffen fest, differenziert nach Bundesland und Kulturart.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 fest, um die Berechnung von Subventionen und die Einhaltung der EU‑Vorgaben zu ermöglichen.
- Für Winterraps werden je nach Bundesland bzw. Bezirk unterschiedliche Ertragswerte definiert (z. B. Burgenland: 2 300 kg/ha bis 2 700 kg/ha, Kärnten: 2 400 kg/ha bis 2 700 kg/ha).
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