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Änderung der Keramik‑Verordnung – Kennzeichnungspflicht & Analysen Verordnung vom 7/12/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/12/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 259/2006 ändert die Keramik‑Verordnung: Formulierungen werden gestrichen, eine verpflichtende Erklärung und Dokumentationspflicht für keramische Gebrauchsgegenstände wird eingeführt, Übergangsfristen gesetzt und EU‑Richtlinien umgesetzt.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „und Verzehrprodukten“ wird aus § 1 gestrichen.
  • Die Formulierung „oder Verzehrprodukte“ wird aus § 2 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage entfernt.
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Rauch-Kallat Maria

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