Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – Tiergesundheit und Aquarien‑Mindestgrößen Verordnung vom 1/27/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Vorgaben zur Gesundheitskontrolle von Tieren und legt detaillierte Mindestgrößen für Aquarien und Teiche fest.Schwerpunkte
- Haltung von Tieren muss auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen geprüft werden; bei Bedarf ist ein Tierarzt zu konsultieren, und für Quarantäne‑ und andere tierseuchenrechtliche Maßnahmen dürfen abweichende Haltungsbedingungen genehmigt werden.
- Der bisherige § 7 Abs. 6 wird gestrichen.
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