<!--[-->Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – Tiergesundheit und Aquarien‑Mindestgrößen<!--]-->
Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – Tiergesundheit und Aquarien‑Mindestgrößen
Verordnung vom 27.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Vorgaben zur Gesundheitskontrolle von Tieren und legt detaillierte Mindestgrößen für Aquarien und Teiche fest.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tierschutz
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Vorgaben zur Gesundheitskontrolle von Tieren und legt detaillierte Mindestgrößen für Aquarien und Teiche fest.

Schwerpunkte

  • Haltung von Tieren muss auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen geprüft werden; bei Bedarf ist ein Tierarzt zu konsultieren, und für Quarantäne‑ und andere tierseuchenrechtliche Maßnahmen dürfen abweichende Haltungsbedingungen genehmigt werden.
  • Der bisherige § 7 Abs. 6 wird gestrichen.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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