<!--[-->Änderung der Betriebsfunkverordnung – Frequenzbereich von 470 MHz auf 960 MHz<!--]-->
Änderung der Betriebsfunkverordnung – Frequenzbereich von 470 MHz auf 960 MHz
Verordnung vom 13.07.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 260/2006 passt die Betriebsfunkverordnung an, indem sie den im Titel und in § 1 Abs. 1 genannten Frequenzbereich von 470 MHz auf 960 MHz ändert und die Bezugnahme auf die Frequenznutzungsverordnung von 2003 auf die Fassung von 2005 aktualisiert.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/13/2006XXII
Telekommunikation

Zusammenfassung

Die Verordnung 260/2006 passt die Betriebsfunkverordnung an, indem sie den im Titel und in § 1 Abs. 1 genannten Frequenzbereich von 470 MHz auf 960 MHz ändert und die Bezugnahme auf die Frequenznutzungsverordnung von 2003 auf die Fassung von 2005 aktualisiert.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „470 MHz“ wird im Titel der Verordnung und in § 1 Abs. 1 durch „960 MHz“ ersetzt, um den aktuellen Frequenzbereich widerzuspiegeln.
  • In § 6 wird die Wortfolge „Frequenznutzungsverordnung, BGBl. II Nr. 457/2003,“ durch „Frequenznutzungsverordnung 2005, BGBl. II Nr. 307/2005,“ ersetzt, sodass die aktuelle Fassung der Frequenznutzungsverordnung referenziert wird.
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