Verordnung zur gesonderten Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in langen Verfahren (Jahr 2003)
Verordnung vom 19.07.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2003 eine Pauschalvergütung von 316 646,11 Euro an Rechtsanwält*innen gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz7/19/2006XXII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2003 eine Pauschalvergütung von 316 646,11 Euro an Rechtsanwält*innen gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung als gesetzliche Grundlage für die Pauschalvergütung.
- Sie bezieht sich außerdem auf § 45 RAO, die die Bestellung von Rechtsanwält*innen regelt.
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