<!--[-->Verordnung zur gesonderten Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in langen Verfahren (Jahr 2003)<!--]-->
Verordnung zur gesonderten Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in langen Verfahren (Jahr 2003)
Verordnung vom 19.07.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2003 eine Pauschalvergütung von 316 646,11 Euro an Rechtsanwält*innen gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz7/19/2006XXII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2003 eine Pauschalvergütung von 316 646,11 Euro an Rechtsanwält*innen gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung als gesetzliche Grundlage für die Pauschalvergütung.
  • Sie bezieht sich außerdem auf § 45 RAO, die die Bestellung von Rechtsanwält*innen regelt.
Dokumente (PDFs)
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