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Einrichtung einer Blutkommission im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Verordnung vom 7/20/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/20/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. Juli 2006 richtet beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Blutkommission ein, die die Ministerin in allen Fragen zur Blutsicherheit berät. Die Kommission besteht aus Vertretern verschiedener Fachverbände und ist ehrenamtlich tätig; Reisekosten werden erstattet.

Schwerpunkte

  • Einrichtung einer Blutkommission, die die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in allen Fragen zur Blutsicherheit berät.
  • Der Wirkungsbereich der Kommission umfasst die Erstellung und Evaluierung von Stellungnahmen sowie Richtlinien zu Spende, Transfusion und Sicherheit von Blutprodukten.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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