Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erweitert die Lehrberufsliste um neue Ausbildungsberufe und legt fest, wie bereits absolvierte Lehrzeiten in anderen Berufen auf diese angerechnet werden können. Sie tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/21/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 erweitert die Lehrberufsliste um neue Ausbildungsberufe und legt fest, wie bereits absolvierte Lehrzeiten in anderen Berufen auf diese angerechnet werden können. Sie tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die offizielle Lehrberufsliste um neue Ausbildungsberufe, darunter Finanzdienstleistungskaufmann/-frau und Sportadministration.
- Für zahlreiche bestehende Lehrberufe wird festgelegt, in welchem Umfang bereits absolvierte Lehrzeiten auf die neuen Berufe angerechnet werden können.
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