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Finanzdienstleistung‑Ausbildungsordnung 2006 Verordnung vom 7/21/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/21/2006XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann bzw. zur Finanzdienstleistungskauffrau fest: dreijährige Lehrzeit, definierte Tätigkeitsbereiche und ein festes Verhältnis von Lehrlingen zu Fachkräften im Betrieb.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/‑kauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt; ein Einstieg ist bis zum 31. Dezember 2011 möglich.
  • Das Berufsprofil definiert zentrale Tätigkeiten wie Kundenberatung, Vermittlung von Finanzprodukten, das Erheben von Kundenbedürfnissen und administrative Aufgaben.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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