<!--[-->Änderung der Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt (2006)<!--]-->
Änderung der Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt (2006)
Verordnung vom 21.07.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2006 ändert die Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt: Sie erweitert den Anwendungsbereich auf größere österreichische Schiffe, korrigiert einen Verweisfehler und führt neue Pflichten für Kapitäne und Reeder ein, insbesondere bei Gefahrgut.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/21/2006XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2006 ändert die Informations‑ und Meldeverordnung – Seeschifffahrt: Sie erweitert den Anwendungsbereich auf größere österreichische Schiffe, korrigiert einen Verweisfehler und führt neue Pflichten für Kapitäne und Reeder ein, insbesondere bei Gefahrgut.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für österreichische Seeschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 300, die Häfen eines EU‑Mitgliedstaates anlaufen oder verlassen.
  • Ein fehlerhafter Verweis auf Anhang III Z 3 wird korrigiert; künftig ist auf Anhang I Z 3 zu verweisen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.