Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung. Sie legt fest, dass Personen, die eine der genannten Ausbildungen mit Zeugnis abgeschlossen haben, als ausreichend qualifiziert gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass Personen, die eine der aufgeführten Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen und ein Zeugnis besitzen, als ausreichend qualifiziert gelten.
- Die Änderung stützt sich auf die §§ 35 Abs. 3, 5 und 7 des Tierschutzgesetzes als gesetzliche Grundlage.
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