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Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen für Tierschutz‑Kontrollen Verordnung vom 1/27/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung. Sie legt fest, dass Personen, die eine der genannten Ausbildungen mit Zeugnis abgeschlossen haben, als ausreichend qualifiziert gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass Personen, die eine der aufgeführten Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen und ein Zeugnis besitzen, als ausreichend qualifiziert gelten.
  • Die Änderung stützt sich auf die §§ 35 Abs. 3, 5 und 7 des Tierschutzgesetzes als gesetzliche Grundlage.
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Rauch-Kallat Maria

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