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Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen für Tierschutz‑Kontrollen
Verordnung vom 27.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung. Sie legt fest, dass Personen, die eine der genannten Ausbildungen mit Zeugnis abgeschlossen haben, als ausreichend qualifiziert gelten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung. Sie legt fest, dass Personen, die eine der genannten Ausbildungen mit Zeugnis abgeschlossen haben, als ausreichend qualifiziert gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass Personen, die eine der aufgeführten Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen und ein Zeugnis besitzen, als ausreichend qualifiziert gelten.
  • Die Änderung stützt sich auf die §§ 35 Abs. 3, 5 und 7 des Tierschutzgesetzes als gesetzliche Grundlage.
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Rauch-Kallat Maria

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