Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche kleinen Bau‑ und Umbaumaßnahmen an Seilbahnanlagen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen. Sie definiert Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten für die Betreiber.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/1/2006XXII
Verkehr
Bauwesen
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche kleinen Bau‑ und Umbaumaßnahmen an Seilbahnanlagen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen. Sie definiert Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten für die Betreiber.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Seilbahnanlagen und umfasst geringfügige Zu‑ und Umbauten sowie Abtragungsmaßnahmen, sofern die Sicherheit nicht gefährdet wird.
- Genehmigungsfrei sind Bauvorhaben, die die in §§ 18 und 19 SeilbG genannten Voraussetzungen erfüllen und bei denen Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner einbezogen wurden.
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