Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/1/2006XXII
Verkehr
Bauwesen
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche kleinen Bau‑ und Umbaumaßnahmen an Seilbahnanlagen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen. Sie definiert Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten für die Betreiber.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Seilbahnanlagen und umfasst geringfügige Zu‑ und Umbauten sowie Abtragungsmaßnahmen, sofern die Sicherheit nicht gefährdet wird.
- Genehmigungsfrei sind Bauvorhaben, die die in §§ 18 und 19 SeilbG genannten Voraussetzungen erfüllen und bei denen Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner einbezogen wurden.
Dokumente (PDFs)
