<!--[-->Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen (VgBSeil 2006)<!--]-->
Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen (VgBSeil 2006)
Verordnung vom 01.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche kleinen Bau‑ und Umbaumaßnahmen an Seilbahnanlagen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen. Sie definiert Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten für die Betreiber.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/1/2006XXII
Verkehr
Bauwesen
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche kleinen Bau‑ und Umbaumaßnahmen an Seilbahnanlagen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen. Sie definiert Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten für die Betreiber.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Seilbahnanlagen und umfasst geringfügige Zu‑ und Umbauten sowie Abtragungsmaßnahmen, sofern die Sicherheit nicht gefährdet wird.
  • Genehmigungsfrei sind Bauvorhaben, die die in §§ 18 und 19 SeilbG genannten Voraussetzungen erfüllen und bei denen Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmediziner einbezogen wurden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.