Einführung eines Qualifikationsnachweises für die Tierhaltungs‑Gewerbeverordnung Verordnung vom 1/27/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 29/2006 führt einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis für Tierhaltungs‑Gewerbebetriebe ein, der bis zum 1. Jänner 2008 vorgelegt sein muss.Schwerpunkte
- Ein neuer Qualifikationsnachweis nach § 9 muss bis zum 1. Jänner 2008 erbracht werden.
- Die Änderung stützt sich auf das Tierschutzgesetz, um den Schutz von Tieren in Gewerbebetrieben zu stärken.
Dokumente (PDFs)
