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Einführung eines Qualifikationsnachweises für die Tierhaltungs‑Gewerbeverordnung Verordnung vom 1/27/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 29/2006 führt einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis für Tierhaltungs‑Gewerbebetriebe ein, der bis zum 1. Jänner 2008 vorgelegt sein muss.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Qualifikationsnachweis nach § 9 muss bis zum 1. Jänner 2008 erbracht werden.
  • Die Änderung stützt sich auf das Tierschutzgesetz, um den Schutz von Tieren in Gewerbebetrieben zu stärken.
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Rauch-Kallat Maria

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