Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/5/2006XXII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2006 ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,025 auf Renten‑ und Entschädigungsleistungen verschiedener Sozialgesetze angewendet wird. Dadurch erhöhen sich zahlreiche Beträge, etwa die Grundrente für Schwerbeschädigte und diverse Opfer‑ sowie Heeresversorgungsleistungen.Schwerpunkte
- Der für das ASVG festgesetzte Anpassungsfaktor von 1,025 wird auch auf die Kriegsopferversorgung übertragen.
- Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte wird von 430,20 € auf 441,00 € erhöht.
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