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Änderung der Zoo‑Verordnung – Definition von Tierpflegern
Verordnung vom 27.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Jänner 2006 ergänzt die Zoo‑Verordnung um eine klare Definition von Tierpflegern, sodass Personen, die nach § 4 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes als Tierpfleger gelten, in den Regelungen berücksichtigt werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Jänner 2006 ergänzt die Zoo‑Verordnung um eine klare Definition von Tierpflegern, sodass Personen, die nach § 4 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes als Tierpfleger gelten, in den Regelungen berücksichtigt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung präzisiert die Definition von Tierpflegern in der Zoo‑Verordnung.
  • Damit wird festgelegt, dass Personen, die bereits als Tierpfleger nach § 4 Abs. 3 Tierschutzgesetz gelten, in den Regelungen zu Tierhaltungsbedingungen berücksichtigt werden.
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Rauch-Kallat Maria

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