Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung für den Justizressort (DVPV‑BMJ 2007)
Verordnung vom 10.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind, überträgt bestimmte anhängige Verfahren auf die Vollzugsdirektion und hebt die frühere DVPV‑BMJ 2004 auf.Bundesministerium für Justiz8/10/2006XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind, überträgt bestimmte anhängige Verfahren auf die Vollzugsdirektion und hebt die frühere DVPV‑BMJ 2004 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung bestimmt, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind – Präsident des Obersten Gerichtshofs, Generalprokuratur, Präsidenten der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften und die Vollzugsdirektion.
- Zum 1. Jänner 2007 gehen alle bis dahin anhängigen Verfahren im Bereich Strafvollzug, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe von den Präsidenten der Oberlandesgerichte auf die Vollzugsdirektion über.
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