Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Master‑Absolvent*innen technischer Fachrichtungen
Verordnung vom 16.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zugelassen werden. Sie tritt am 1. September 2006 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/16/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Masterstudiengänge zum Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zugelassen werden. Sie tritt am 1. September 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgelisteten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
- Die zulässigen Studiengänge sind: 0235 Architektur und Projektmanagement, 0273 Wirtschaftsingenieur, 0291 Architektur – Objektentwicklung, 0304 Sichere Informationssysteme und 0305 Digitale Medien.
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