<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Coaching‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge und Vergabe des MSc‑Grades<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Coaching‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge und Vergabe des MSc‑Grades
Verordnung vom 17.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erlaubt einem privaten Trainingszentrum, mehrere Coaching‑Lehrgänge und zugehörige Master‑Programme als universitäre Lehrgänge zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel sowie den MSc‑Grad zu verleihen. Gültig vom 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/17/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erlaubt einem privaten Trainingszentrum, mehrere Coaching‑Lehrgänge und zugehörige Master‑Programme als universitäre Lehrgänge zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel sowie den MSc‑Grad zu verleihen. Gültig vom 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Trainingszentrum darf den Lehrgang "Coaching und Personalentwicklung" als universitären Lehrgang bezeichnen und den Absolvent*innen die Titel "Akademische Expertin/Experte für Coaching und Personalentwicklung" verleihen.
  • Der zugehörige Master‑Lehrgang kann ebenfalls als universitären Lehrgang bezeichnet werden und die Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad "Master of Science (Coaching and Human Resources)" (MSc).
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