<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Coaching‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge und Vergabe des MSc‑Grades<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Coaching‑Lehrgängen als universitäre Studiengänge und Vergabe des MSc‑Grades Verordnung vom 8/17/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/17/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erlaubt einem privaten Trainingszentrum, mehrere Coaching‑Lehrgänge und zugehörige Master‑Programme als universitäre Lehrgänge zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel sowie den MSc‑Grad zu verleihen. Gültig vom 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Das Trainingszentrum darf den Lehrgang "Coaching und Personalentwicklung" als universitären Lehrgang bezeichnen und den Absolvent*innen die Titel "Akademische Expertin/Experte für Coaching und Personalentwicklung" verleihen.
  • Der zugehörige Master‑Lehrgang kann ebenfalls als universitären Lehrgang bezeichnet werden und die Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad "Master of Science (Coaching and Human Resources)" (MSc).
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