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Temperaturkontrollverordnung für tiefgefrorene Lebensmittel
Verordnung vom 17.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Kontrolle von tiefgefrorenen Lebensmitteln wird umbenannt, Paragraphen 1 und 2 entfallen, § 3 wird zu § 1 und legt Temperaturkontrollen mittels Probenahme und Analyseverfahren fest; § 4 entfällt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/17/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Kontrolle von tiefgefrorenen Lebensmitteln wird umbenannt, Paragraphen 1 und 2 entfallen, § 3 wird zu § 1 und legt Temperaturkontrollen mittels Probenahme und Analyseverfahren fest; § 4 entfällt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die amtliche Kontrolle der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln (Temperaturkontrollverordnung)“ geändert.
  • Die bisherigen Paragraphen 1 und 2 der alten Verordnung entfallen vollständig.
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Rauch-Kallat Maria

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