Änderung der Prüfungsordnungen für Leibeserzieher*innen und Sportlehrer*innen (2006)
Verordnung vom 21.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Prüfungsordnungen für Leibeserzieher*innen und Sportlehrer*innen: ein neuer Absatz 7 zu § 18 führt die Anlagen A.2 und G ein, und die Bezeichnung "Methodik der Leibesübungen" wird in "Methodik von Bewegung und Sport" umbenannt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/21/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Prüfungsordnungen für Leibeserzieher*innen und Sportlehrer*innen: ein neuer Absatz 7 zu § 18 führt die Anlagen A.2 und G ein, und die Bezeichnung "Methodik der Leibesübungen" wird in "Methodik von Bewegung und Sport" umbenannt.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 7 zu § 18 wird eingefügt und legt fest, dass die Anlagen A.2 und G ab dem 1. September 2006 in Kraft treten.
- In Anlage A.2 werden die bisherigen Pflichtgegenstandsbezeichnungen „Methodik der Leibesübungen an Schulen“ durch die neue Bezeichnung „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.
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