<!--[-->Änderung der Tierschutz‑Schlachtverordnung – neue Vorgaben für Fischschlachtung<!--]-->
Änderung der Tierschutz‑Schlachtverordnung – neue Vorgaben für Fischschlachtung Verordnung vom 1/27/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/27/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für verschiedene Fischarten neue Temperatur‑, pH‑ und Sauerstoff‑Grenzwerte sowie Höchstbesatzdichten und Mindest‑Hälterungszeiten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für fünf Fischarten neue Temperatur‑, pH‑ und Sauerstoff‑Grenzwerte sowie Höchstbesatzdichten und Mindest‑Hälterungszeiten fest.
  • Für Forellen gelten: Temperatur 5‑11 °C, pH‑Wert 6,5‑8, Mindest‑O₂‑Gehalt 6‑7 mg/l, Hälterungsdauer 10 Tage, Besatzdichte max. 50 kg/1000 l.
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Rauch-Kallat Maria

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