Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/21/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2006/07 legt für das Schuljahr 2006/07 Höchstbeträge pro Schüler fest, die Schulen für kostenlose Schulbücher ausgeben dürfen, und enthält Sonderregelungen für zweisprachige Schulen, Sprachheilkurs‑Teilnehmer und sehgeschädigte Lernende.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede Schulform ein maximales Ausgabenlimit pro Schüler fest, das für die Bereitstellung von Schulbüchern gilt.
- Schulen dürfen bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge für Unterrichtsmittel eigener Wahl ausgeben, solange die Gesamtausgaben das Limit nicht überschreiten.
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