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Festsetzung der repräsentativen Erträge für Energiepflanzen 2006
Verordnung vom 23.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachender Rohstoffe je Bundesland bzw. für das gesamte Bundesgebiet fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/23/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachender Rohstoffe je Bundesland bzw. für das gesamte Bundesgebiet fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 fest, basierend auf EU‑Rechtsgrundlagen (Art. 30 und Art. 153 der EG‑Verordnung Nr. 1973/2004).
  • Für Winterraps werden je nach Bundesland unterschiedliche Ertragswerte (z. B. 2 300 kg/ha im Burgenland, 2 400 kg/ha in Kärnten) festgelegt.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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