Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/23/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachender Rohstoffe je Bundesland bzw. für das gesamte Bundesgebiet fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 fest, basierend auf EU‑Rechtsgrundlagen (Art. 30 und Art. 153 der EG‑Verordnung Nr. 1973/2004).
- Für Winterraps werden je nach Bundesland unterschiedliche Ertragswerte (z. B. 2 300 kg/ha im Burgenland, 2 400 kg/ha in Kärnten) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
