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Aufnahmsverfahrensverordnung – Verfahren zur Schulanmeldung
Verordnung vom 24.08.2006

Zusammenfassung

Die Aufnahmsverfahrensverordnung regelt das Verfahren zur Aufnahme in die erste Stufe von Schulen mit Jahresgliederung und in die 5. Klasse der allgemein bildenden höheren Schule, legt Fristen, notwendige Unterlagen und Rangierungskriterien fest und bestimmt, wie vorläufige Schulplätze zugewiesen werden.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/24/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Aufnahmsverfahrensverordnung regelt das Verfahren zur Aufnahme in die erste Stufe von Schulen mit Jahresgliederung und in die 5. Klasse der allgemein bildenden höheren Schule, legt Fristen, notwendige Unterlagen und Rangierungskriterien fest und bestimmt, wie vorläufige Schulplätze zugewiesen werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Aufnahme in die erste Stufe von Schulen mit Jahresgliederung (außer Volksschule, Sonderschule und Berufsschule) und für die fünfte Klasse der allgemein bildenden höheren Schule.
  • Schulen müssen rechtzeitig und leicht zugänglich Informationen über das Aufnahmeverfahren und die Anmeldefrist bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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