Änderung der Verordnung zu Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei Alkoholherstellung
Verordnung vom 24.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung 319/2006 ändert die Regeln zur Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei Alkoholherstellung, definiert neue Begriffe, führt ein Berechnungsverfahren für die Brenndauer ein und ermöglicht elektronische Anmeldungen über FinanzOnline. Die wichtigsten Änderungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen8/24/2006XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 319/2006 ändert die Regeln zur Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei Alkoholherstellung, definiert neue Begriffe, führt ein Berechnungsverfahren für die Brenndauer ein und ermöglicht elektronische Anmeldungen über FinanzOnline. Die wichtigsten Änderungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Alkohol‑Steuer‑ und Monopolgesetzes 1995“ wird in den §§ 1 und 2 durch „Alkoholsteuergesetz“ ersetzt.
- Ein neuer Satz wird nach Z 18 in § 2 eingefügt, der den Ausbeutesatz für zugekauftes Kernobst für bestimmte Abfindungsberechtigte regelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.