Änderung der Verordnung zu Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei Alkoholherstellung Verordnung vom 8/24/2006
Bundesministerium für Finanzen8/24/2006XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 319/2006 ändert die Regeln zur Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei Alkoholherstellung, definiert neue Begriffe, führt ein Berechnungsverfahren für die Brenndauer ein und ermöglicht elektronische Anmeldungen über FinanzOnline. Die wichtigsten Änderungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Alkohol‑Steuer‑ und Monopolgesetzes 1995“ wird in den §§ 1 und 2 durch „Alkoholsteuergesetz“ ersetzt.
- Ein neuer Satz wird nach Z 18 in § 2 eingefügt, der den Ausbeutesatz für zugekauftes Kernobst für bestimmte Abfindungsberechtigte regelt.
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