<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Titeln im Psychotherapiebereich<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Titeln im Psychotherapiebereich Verordnung vom 8/30/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/30/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2006 regelt, dass der Lehrgang und der Masterlehrgang „Psychotherapie“ als Lehrgänge universitären Charakters bezeichnet werden dürfen. Die wissenschaftlichen Leiter*innen erhalten das Recht, den Absolvent*innen die Berufsbezeichnung „Akademische Psychotherapeutin/​Akademischer Psychotherapeut“ bzw. den akademischen Grad MSc (Psychotherapy) zu verleihen. Gültig ist die Regelung vom 1. Oktober 2006 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arge Bildungsmanagement, Wien, darf den Lehrgang „Psychotherapie“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Berufsbezeichnung „Akademische Psychotherapeutin“ bzw. „Akademischer Psychotherapeut“ verleihen.
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