Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/30/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 hebt die bisherige Regelung zum Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit auf. Das Gesetz tritt am 31. August 2009 außer Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt kein verbindlicher Lehrplan mehr gilt.Schwerpunkte
- Die Aufhebung beruht auf dem Schulorganisationsgesetz, insbesondere den Paragraphen 6 und 81.
- Die bisherige Verordnung über den Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit verliert am 31. August 2009 ihre Gültigkeit.
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