Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Absolventen technischer Fachrichtungen
Verordnung vom 30.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium. Dafür müssen sie insgesamt 44 Semesterstunden in Grundlagen-, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern absolvieren.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/30/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium. Dafür müssen sie insgesamt 44 Semesterstunden in Grundlagen-, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern absolvieren.Schwerpunkte
- Absolventinnen und Absolventen der im Anhang aufgeführten technischen FH‑Diplomstudiengänge erhalten das Recht, ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium zu beginnen.
- Für das erweiterte Doktoratsstudium müssen insgesamt 44 Semesterstunden absolviert werden, aufgeteilt in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.