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Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Absolventen technischer Fachrichtungen Verordnung vom 8/30/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/30/2006XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium. Dafür müssen sie insgesamt 44 Semesterstunden in Grundlagen-, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern absolvieren.

Schwerpunkte

  • Absolventinnen und Absolventen der im Anhang aufgeführten technischen FH‑Diplomstudiengänge erhalten das Recht, ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium zu beginnen.
  • Für das erweiterte Doktoratsstudium müssen insgesamt 44 Semesterstunden absolviert werden, aufgeteilt in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer.
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