Änderung der Schulzeit für die Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Verordnung vom 30.08.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Semesterferien an den Schulen für Leibeserzieher und Sportlehrer einwöchig sind und zu unterschiedlichen Terminen in den Bundesländern beginnen. Außerdem wird ein neuer Absatz in § 6 eingefügt, der das Inkrafttreten mit Veröffentlichung regelt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/30/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Semesterferien an den Schulen für Leibeserzieher und Sportlehrer einwöchig sind und zu unterschiedlichen Terminen in den Bundesländern beginnen. Außerdem wird ein neuer Absatz in § 6 eingefügt, der das Inkrafttreten mit Veröffentlichung regelt.Schwerpunkte
- Die Semesterferien dauern eine Woche und beginnen in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Februar.
- Ein neuer Absatz wird zu § 6 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelungen regelt.
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