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Verlängerung der Förderzeiträume für Flachs‑ und Hanfverarbeitung Verordnung vom 8/31/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/31/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Flachs‑ und Hanfverarbeitungsbeihilfenverordnung 2001 wird geändert, sodass die Förderperiode von Wirtschaftsjahr 2005/06 auf 2007/08 verlängert wird.

Schwerpunkte

  • Die Förderperiode für die Beihilfen zur Erstverarbeitung von Flachs und Hanf wird von Wirtschaftsjahr 2005/06 auf 2007/08 verlängert.
  • Die Wortfolge in § 5 wird von „Wirtschaftsjahre 2001/02 bis 2005/06“ auf „Wirtschaftsjahre 2001/02 bis 2007/08“ geändert.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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