<!--[-->Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung (2006) – neue Antragskriterien & 350‑Euro‑Wertgrenze<!--]-->
Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung (2006) – neue Antragskriterien & 350‑Euro‑Wertgrenze
Verordnung vom 31.08.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 31. August 2006 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung: Sie führt neue Kriterien für Anträge im Zusammenhang mit motorisierten Beförderungsmitteln und Wohnsitzwechsel ein, setzt eine Wertgrenze von 350 Euro für Hausratserien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. September 2006 fest.
Bundesministerium für Finanzen8/31/2006XXII
Handel
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 31. August 2006 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung: Sie führt neue Kriterien für Anträge im Zusammenhang mit motorisierten Beförderungsmitteln und Wohnsitzwechsel ein, setzt eine Wertgrenze von 350 Euro für Hausratserien und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. September 2006 fest.

Schwerpunkte

  • Der Antrag definiert neue Bedingungen, wann ein Antragsteller im Zusammenhang mit motorisierten Beförderungsmitteln und Wohnsitzwechsel einen Antrag stellen kann. Die Kriterien umfassen (a) die Art des Fahrzeugs, (b) den Status des Antragstellers sowie (c) den Zeitpunkt des Antrags relativ zum gewöhnlichen Wohnsitz.
  • Nach Ablauf der in § 25 Abs. 1 Z 1 genannten Frist dürfen Ergänzungen des Hausrats nur noch vorgenommen werden, wenn der Gesamtwert jeder Sendung 350 Euro nicht übersteigt.
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