<!--[-->Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen<!--]-->
Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen Verordnung vom 9/4/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/4/2006XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime 1,114 € kostet und ab dem 1. September 2006 gilt.

Schwerpunkte

  • Ein Beitragspunkt entspricht ab sofort 1,114 €.
  • Die geänderte Regelung tritt am 1. September 2006 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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