Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, indem Pottendorf als zusätzliches belastetes Gebiet (Luft) in § 1 Z 3 lit. c aufgenommen wird.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/6/2006XXII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, indem Pottendorf als zusätzliches belastetes Gebiet (Luft) in § 1 Z 3 lit. c aufgenommen wird.Schwerpunkte
- Ein neuer Ortsname – Pottendorf – wird in die Liste der belasteten Gebiete (Luft) aufgenommen.
- Die Ergänzung dient der präziseren geografischen Zuordnung von Belastungen für zukünftige Umweltprüfungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.