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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die A‑5 Nord‑Autobahn bei Poysdorf/Drasenhofen Verordnung vom 9/6/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/6/2006XXII
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 erklärt ein Gelände in Poysdorf und Drasenhofen zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den Bau eines Abschnitts der A 5 Nord‑Autobahn zu sichern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt ein neues Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich von Poysdorf und Drasenhofen fest.
  • Das Gebiet entspricht dem im Lageplan A5/76‑02 gekennzeichneten Gelände, das für die zukünftige Autobahnführung vorgesehen ist.
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Gorbach Hubert




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