Änderung der Verordnung zur Festlegung von Studien mit gestörter Homogenität – Ausnahmen bei gemeinsamen Aufnahmeverfahren Verordnung vom 9/11/2006
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/11/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, damit medizinische Universitäten bei einem gemeinsamen Aufnahmeverfahren von den festgelegten Quoten abweichen können, solange die Gesamtquote erhalten bleibt. Ziel ist, Härtefälle zu vermeiden.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt es, von den in § 124b Abs. 5 festgelegten Quoten abzuweichen, wenn ein gemeinsames Aufnahmeverfahren an medizinischen Universitäten durchgeführt wird.
- Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für medizinische Universitäten, die ein gemeinsames Aufnahmeverfahren nach § 124b Abs. 1 durchführen.
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