<!--[-->Verzeichnis der Hartweizensorten für die Qualitätsprämie ab 2007<!--]-->
Verzeichnis der Hartweizensorten für die Qualitätsprämie ab 2007 Verordnung vom 9/13/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/13/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Hartweizensorten ab 2007 für die Qualitätsprämie nach EU‑Regelung berechtigt sind. Sie beruft sich auf § 99 Abs. 1 Z 6 MOG und unterscheidet zwischen Winter‑ und Sommer­sorten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 99 Abs. 1 Z 6 des Marktordnungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Sie legt fest, welche Hartweizensorten ab dem Jahr 2007 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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