Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht wird auf die Krankheiten Hundebandwurm und Fuchsbandwurm ausgeweitet.
- Meldepflichtige Fälle umfassen Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle bei diesen Parasiten.
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