Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht wird auf die Krankheiten Hundebandwurm und Fuchsbandwurm ausgeweitet.
- Meldepflichtige Fälle umfassen Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle bei diesen Parasiten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.