<!--[-->Erweiterung der Anzeigepflicht auf Hund‑ und Fuchsbandwurm (2006)<!--]-->
Erweiterung der Anzeigepflicht auf Hund‑ und Fuchsbandwurm (2006) Verordnung vom 9/18/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf die Krankheiten Hundebandwurm und Fuchsbandwurm ausgeweitet.
  • Meldepflichtige Fälle umfassen Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle bei diesen Parasiten.
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Rauch-Kallat Maria

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