<!--[-->Erweiterung der Anzeigepflicht auf Hund‑ und Fuchsbandwurm (2006)<!--]-->
Erweiterung der Anzeigepflicht auf Hund‑ und Fuchsbandwurm (2006)
Verordnung vom 18.09.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt die Meldeliste für ansteckende Krankheiten um den Hundebandwurm und den Fuchsbandwurm, sodass Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle dieser Parasiten meldepflichtig werden.

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf die Krankheiten Hundebandwurm und Fuchsbandwurm ausgeweitet.
  • Meldepflichtige Fälle umfassen Erkrankungen, Todesfälle und Verdachtsfälle bei diesen Parasiten.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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