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Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats
Verordnung vom 18.09.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 richtet den Abgrenzungsbeirat als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit ein, legt dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Abläufe und Kosten fest und trat am 1. September 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 richtet den Abgrenzungsbeirat als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit ein, legt dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Abläufe und Kosten fest und trat am 1. September 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Abgrenzungsbeirat wird als beratendes Organ beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet, um bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten zu unterstützen.
  • Der Beirat besteht aus 15 fachlich qualifizierten Mitgliedern plus Stellvertretern, die für fünf Jahre bestellt werden; Mitglieder müssen zur Amtsverschwiegenheit und bei Befangenheit Abstand nehmen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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