Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 richtet den Abgrenzungsbeirat als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit ein, legt dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Abläufe und Kosten fest und trat am 1. September 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 richtet den Abgrenzungsbeirat als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit ein, legt dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Abläufe und Kosten fest und trat am 1. September 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Abgrenzungsbeirat wird als beratendes Organ beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet, um bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten zu unterstützen.
- Der Beirat besteht aus 15 fachlich qualifizierten Mitgliedern plus Stellvertretern, die für fünf Jahre bestellt werden; Mitglieder müssen zur Amtsverschwiegenheit und bei Befangenheit Abstand nehmen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.