<!--[-->Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats<!--]-->
Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats Verordnung vom 9/18/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 richtet den Abgrenzungsbeirat als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit ein, legt dessen Zusammensetzung, Aufgaben, Abläufe und Kosten fest und trat am 1. September 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Abgrenzungsbeirat wird als beratendes Organ beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet, um bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten zu unterstützen.
  • Der Beirat besteht aus 15 fachlich qualifizierten Mitgliedern plus Stellvertretern, die für fünf Jahre bestellt werden; Mitglieder müssen zur Amtsverschwiegenheit und bei Befangenheit Abstand nehmen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.