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Verbot von Phthalaten in Kinder‑Gebrauchsgegenständen
Verordnung vom 18.09.2006

Zusammenfassung

Die Weichmacherverordnung verbietet seit dem 16. Jänner 2007 die Verwendung von bestimmten Phthalaten in Kinder‑Gebrauchsgegenständen, wenn deren Konzentration 0,1 % übersteigt, und verhindert den Verkauf solcher Produkte.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Weichmacherverordnung verbietet seit dem 16. Jänner 2007 die Verwendung von bestimmten Phthalaten in Kinder‑Gebrauchsgegenständen, wenn deren Konzentration 0,1 % übersteigt, und verhindert den Verkauf solcher Produkte.

Schwerpunkte

  • Es ist verboten, die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen betroffenen Kinder‑Gebrauchsgegenständen zu verwenden, wenn deren Konzentration mehr als 0,1 % des Materials beträgt.
  • Für Gegenstände, die von Kindern in den Mund genommen werden können (z. B. Schnuller, Beißringe), gilt ein Verbot für die Phthalate DINP, DIDP und DNOP bei Konzentrationen über 0,1 %.
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Rauch-Kallat Maria

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