Zusammenfassung
Die Weichmacherverordnung verbietet seit dem 16. Jänner 2007 die Verwendung von bestimmten Phthalaten in Kinder‑Gebrauchsgegenständen, wenn deren Konzentration 0,1 % übersteigt, und verhindert den Verkauf solcher Produkte.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/18/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Weichmacherverordnung verbietet seit dem 16. Jänner 2007 die Verwendung von bestimmten Phthalaten in Kinder‑Gebrauchsgegenständen, wenn deren Konzentration 0,1 % übersteigt, und verhindert den Verkauf solcher Produkte.Schwerpunkte
- Es ist verboten, die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen betroffenen Kinder‑Gebrauchsgegenständen zu verwenden, wenn deren Konzentration mehr als 0,1 % des Materials beträgt.
- Für Gegenstände, die von Kindern in den Mund genommen werden können (z. B. Schnuller, Beißringe), gilt ein Verbot für die Phthalate DINP, DIDP und DNOP bei Konzentrationen über 0,1 %.
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