Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/20/2006XXII
Statistik
Zusammenfassung
Die Verordnung 358/2006 hebt die Schwellenwerte für die handelsstatistische Anmeldung an: von 250 000 Euro auf 300 000 Euro und von 5 Millionen Euro auf 6,5 Millionen Euro. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Meldung von Handelsumsätzen wird von 250 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben.
- Der höhere Schwellenwert für große Handelsumsätze wird von 5 Millionen Euro auf 6,5 Millionen Euro erhöht.
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