<!--[-->Ergänzung von Teilmilch‑Varianten in der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001<!--]-->
Ergänzung von Teilmilch‑Varianten in der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 Verordnung vom 9/21/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Schulmilch‑BeihilfenVerordnung 2001 wird um zwei neue Milchsorten erweitert: teilentrahmte ESL‑Milch mit bzw. ohne Calciumanreicherung (0,36 €) und aromatisierte Variante (0,40 €).

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 99 Abs. 1 und 2 des Marktordnungsgesetzes (MOG) von 1985.
  • In Anhang 3 wird die Zeile zu ESL‑Vollmilch um die neue Position „ESL‑teilentrahmte Milch (mit/ohne Calciumanreicherung) – 0,36 € pro 0,25 l“ ergänzt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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