Ergänzung von Teilmilch‑Varianten in der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 Verordnung vom 9/21/2006
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2001 wird um zwei neue Milchsorten erweitert: teilentrahmte ESL‑Milch mit bzw. ohne Calciumanreicherung (0,36 €) und aromatisierte Variante (0,40 €).Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 99 Abs. 1 und 2 des Marktordnungsgesetzes (MOG) von 1985.
- In Anhang 3 wird die Zeile zu ESL‑Vollmilch um die neue Position „ESL‑teilentrahmte Milch (mit/ohne Calciumanreicherung) – 0,36 € pro 0,25 l“ ergänzt.
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