<!--[-->Novelle der Abfallbehandlungspflichten: neue VOC‑Grenzwerte und Lampen‑Regelungen (2006)<!--]-->
Novelle der Abfallbehandlungspflichten: neue VOC‑Grenzwerte und Lampen‑Regelungen (2006)
Verordnung vom 25.09.2006

Zusammenfassung

Die Novelle 2006 erweitert die AbfallbehandlungspflichtenVO um Definitionen von organischen Verbindungen und VOC, legt strengere Emissionsgrenzwerte fest und regelt die Behandlung von Lampen mit Quecksilber‑ und Bleigrenzwerten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/25/2006XXII
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Novelle 2006 erweitert die AbfallbehandlungspflichtenVO um Definitionen von organischen Verbindungen und VOC, legt strengere Emissionsgrenzwerte fest und regelt die Behandlung von Lampen mit Quecksilber‑ und Bleigrenzwerten.

Schwerpunkte

  • Definitionen für "organische Verbindung" und "flüchtige organische Verbindung (VOC)" werden ergänzt, um klarzustellen, welche Stoffe von den neuen Regelungen betroffen sind.
  • Die Formulierung zu zerbrochenen Lampen wird geändert: nun heißt es, dass gebrochene Lampen und quecksilberhaltige Fraktionen aus der Lampenbehandlung quecksilberdampfdicht sein müssen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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