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Novelle der Verpackungsverordnung 2006 – neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Vertreiber Verordnung vom 9/26/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/26/2006XXII
Umwelt
Recycling
Verpackungen
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die VerpackVO‑Novelle 2006 erweitert die Definition von Verpackungen, legt neue Informations‑ und Rücknahmepflichten für Hersteller, Importeure und Vertreiber fest und definiert verbindliche Recyclingquoten für verschiedene Packstoffe. Außerdem werden Melde‑ und Berichtspflichten sowie Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Die Regelung gilt seit dem 1. Jänner 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Definition von Verpackungen um neue Kriterien, damit klar wird, welche Gegenstände als Verpackungen gelten.
  • Ein neuer Absatz (1a) führt Beispiele für Verpackungen auf und differenziert zwischen echten Verpackungen und integrierten Produktteilen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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