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Verbot von Produkten, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können (ImitatV)
Verordnung vom 26.09.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet den Verkauf von Produkten, die Kinder wegen Aussehen oder Kennzeichnung leicht mit Lebensmitteln verwechseln könnten und dabei Erstickungs‑, Vergiftungs‑ oder Verdauungsgefahren auslösen können. Sie hebt eine frühere Regelung auf und setzt die EU‑Richtlinie 87/357/EWG in nationales Recht um.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz9/26/2006XXII
EU‑Recht
Gesundheit
Verbraucherschutz
Kinder- und Jugendschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet den Verkauf von Produkten, die Kinder wegen Aussehen oder Kennzeichnung leicht mit Lebensmitteln verwechseln könnten und dabei Erstickungs‑, Vergiftungs‑ oder Verdauungsgefahren auslösen können. Sie hebt eine frühere Regelung auf und setzt die EU‑Richtlinie 87/357/EWG in nationales Recht um.

Schwerpunkte

  • Produkte, die aufgrund von Aussehen oder Kennzeichnung leicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können und dabei Erstickungs‑, Vergiftungs‑ oder Verdauungsgefahren bergen, gelten als gefährlich und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
  • Bei der Beurteilung der Verwechselbarkeit ist insbesondere der normale oder vorhersehbare Gebrauch durch Verbraucher, vor allem Kinder, zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
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Haubner Ursula

BZÖ


4 - Oberösterreich



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