Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gelände entlang der geplanten Strecke der A26‑Linzer Autobahn zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den späteren Bau der Bundesstraße im Gemeindegebiet Linz zu sichern.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/28/2006XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gelände entlang der geplanten Strecke der A26‑Linzer Autobahn zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den späteren Bau der Bundesstraße im Gemeindegebiet Linz zu sichern.Schwerpunkte
- Das Gelände, das für die zukünftige A26‑Strecke vorgesehen ist, wird offiziell zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
- Die Erklärung erfolgt auf Grundlage von § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.