Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/28/2006XXII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gelände entlang der geplanten Strecke der A26‑Linzer Autobahn zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den späteren Bau der Bundesstraße im Gemeindegebiet Linz zu sichern.Schwerpunkte
- Das Gelände, das für die zukünftige A26‑Strecke vorgesehen ist, wird offiziell zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
- Die Erklärung erfolgt auf Grundlage von § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971.
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