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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die A26 in Linz
Verordnung vom 28.09.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt das Gelände entlang der geplanten Strecke der A26‑Linzer Autobahn zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den späteren Bau der Bundesstraße im Gemeindegebiet Linz zu sichern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/28/2006XXII
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt das Gelände entlang der geplanten Strecke der A26‑Linzer Autobahn zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den späteren Bau der Bundesstraße im Gemeindegebiet Linz zu sichern.

Schwerpunkte

  • Das Gelände, das für die zukünftige A26‑Strecke vorgesehen ist, wird offiziell zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
  • Die Erklärung erfolgt auf Grundlage von § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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