Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Schleife Selzthal (Hochleistungsstrecke Bischofshofen‑Selzthal)
Verordnung vom 29.09.2006Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den genauen Verlauf und die technischen Details der neuen Teilstrecke Schleife Selzthal im Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen Bischofshofen und Selzthal.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/29/2006XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den genauen Verlauf und die technischen Details der neuen Teilstrecke Schleife Selzthal im Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen Bischofshofen und Selzthal.Schwerpunkte
- Der Trassenverlauf des Abschnittes Schleife Selzthal wird von Kilometer 96,437 bis Kilometer 140,640 festgelegt und hat eine Gesamtlänge von 2,311 km.
- Die Trasse beinhaltet eine zweigleisige West‑Einbindung von km 97,610 bis km 98,748 (1,172 km) und eine Süd‑Einbindung von km 136,634 bis km 140,640 (1,016 km).
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