<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Schleife Selzthal (Hochleistungsstrecke Bischofshofen‑Selzthal)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs Schleife Selzthal (Hochleistungsstrecke Bischofshofen‑Selzthal) Verordnung vom 9/29/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/29/2006XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert den genauen Verlauf und die technischen Details der neuen Teilstrecke Schleife Selzthal im Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen Bischofshofen und Selzthal.

Schwerpunkte

  • Der Trassenverlauf des Abschnittes Schleife Selzthal wird von Kilometer 96,437 bis Kilometer 140,640 festgelegt und hat eine Gesamtlänge von 2,311 km.
  • Die Trasse beinhaltet eine zweigleisige West‑Einbindung von km 97,610 bis km 98,748 (1,172 km) und eine Süd‑Einbindung von km 136,634 bis km 140,640 (1,016 km).
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Gorbach Hubert




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