Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Pflanzgutverordnung: Sie fügt § 14 einen neuen Absatz hinzu und führt ab dem 1. Februar 2006 einen Gebührentarif für behördliche Prüfungen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/31/2006XXII
Umwelt
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Pflanzgutverordnung: Sie fügt § 14 einen neuen Absatz hinzu und führt ab dem 1. Februar 2006 einen Gebührentarif für behördliche Prüfungen ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 14 um Absatz (2) und legt fest, dass der neue Anhang mit dem Gebührentarif am 1. Februar 2006 wirksam wird.
- Der Anhang beruft sich auf § 12 Abs. 1 des Pflanzgutgesetzes, das die Erhebung von Gebühren für behördliche Tätigkeiten erlaubt.
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