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Verordnung über die Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 03.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und definiert zusätzliche Lehrveranstaltungen für ein verlängertes Studium im Fach Sozialarbeit.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/3/2006XXII
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und definiert zusätzliche Lehrveranstaltungen für ein verlängertes Studium im Fach Sozialarbeit.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der Fachhochschul‑Masterstudiengänge mit den Kennzahlen 0271, 0279 und 0281 erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
  • Absolvent*innen des Fachhochschul‑Masterstudiengangs Sozialarbeit dürfen ein um zwei Semester verlängertes Doktoratsstudium absolvieren.
Dokumente (PDFs)
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