Bundesministerium für Finanzen10/5/2006XXII
Umwelt
Tierschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Bundesverwaltungsabgabenverordnung um Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem internationalen Artenschutz. Die Gebühren variieren je nach Tier‑ bzw. Pflanzenart, während wissenschaftliche Einrichtungen von den Zahlungen befreit sind.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph XIXa legt Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen im Bereich des internationalen Artenschutzes fest.
- Für die Erteilung von Genehmigungen für lebende Säugetiere und Vögel (Anhang A) wird pro Art 40 € verlangt.
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